Wie lange sind die neuen Genehmigungen gültig?
Fahrer mit dem neuen Führerschein im „Kreditkartenformat“, der seit dem 16. September 2013 ausgestellt wurde, können das Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite des Dokuments sehen, und zwar in Zeile 4b. Laut der Website des Innenministeriums ist diese Erlaubnis „15 Jahre lang gültig“, die ersten Verlängerungen sind für 2028 geplant.
Wichtig zu beachten: Dieses Gültigkeitsdatum ist nicht mit der Gültigkeit der Führerscheinklassen zu verwechseln. Auch wenn die Gültigkeit des Titels nur fünf bzw. fünfzehn Jahre beträgt, bleibt der Führerschein der Klasse B, der zum Autofahren berechtigt, (bis auf individuelle Einschränkungen) lebenslang gültig, erläutert das Ministerium.
Konkret bedeutet die Abänderung der Gültigkeit nicht automatisch, dass die Erlaubnis nach fünfzehn Jahren erlischt. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Verwaltungsvorgang zum Aktualisieren der Adresse und des Fotos auf dem Dokument. Eine Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung sei für diesen Vorgang nicht erforderlich, betont das Innenministerium.
Für Inhaber eines Führerscheins für schwere Nutzfahrzeuge (Führerscheine C, C1, CE, C1E sowie Führerscheine D, D1, DE und D1E) ist die Gültigkeitsdauer jedoch vom Alter abhängig. Wichtig zu beachten ist zudem, dass die Gültigkeitsdauer einer Erlaubnis aus gesundheitlichen Gründen verkürzt werden kann.
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