Censoris aufreizende Kleidung kann nach kalifornischem Recht rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gemäß Artikel 314(1) des Strafgesetzbuches liegt Exhibitionismus vor, wenn jemand „seinen nackten Körper oder seine Genitalien in einer „absichtlichen und obszönen“ Art und Weise einer Person zur Schau stellt, die sich dadurch belästigt oder beleidigt fühlen könnte.“
Im Falle einer Anklage und Verurteilung drohen Censori bis zu sechs Monate Gefängnis oder im Falle eines Erstverstoßes eine Geldstrafe von 1.000 Dollar.
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